ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge

      zwischen der
      Motor- und Getriebeinstandsetzung
      Vertreten durch Fatih Öcel
      Lübbeckerstraße 73
      32584 Löhne
      Tel.: 0176 72476059
      E-Mail: info@motor-getriebeinstandsetzung.de

      und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

    2. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    3. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden oder der Unternehmer werden nicht anerkannt.
    5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen

      Geschäftsbedingungen.

  2. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Demnach beträgt die Widerrufsfrist bei allen Verträgen außerhalb der Werkstatt und bei Fernabsatzverträgen 14 Tage ab Vertragsschluss. Erfolgt innerhalb dieser Frist die Abholung und/oder Reparatur des Fahrzeugs, so hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Vertragsschluss und Vertragssprache

  1. 1.1.  Auf Anfrage des Kunden erstellt die Motor- und Getriebeinstandsetzung

    Löhne, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne kommt der Vertrag zwischen der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne und dem Kunde zu Stande.

  2. 1.2.  Der Auftrag ermächtigt die Motor- und Getriebeinstandsetzung, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

2. Abholung und Abnahme

  1. 2.1.  Wenn zwischen der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne und dem

    Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abholung des (zu reparierenden) Auftragsgegenstandes durch die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne beim Kunden.

  2. 2.2.  Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    Wenn zwischen der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abholung des reparierten Auftragsgegenstandes durch den Kunden bei der o.g. Adresse der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 3.1.  Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt und umfassen die Preise für

    verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für

    Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten.

  2. 3.2.  Zahlungen sind sofort und ohne Abzug in Bar oder per Überweisung bei der

    Abholung des reparierten Fahrzeugs fällig (vgl. Zug-um-Zug), soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

  3. 3.3.  Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, wird der Kunde unverzüglich hierüber informiert. Gleiches gilt für Mängel, die erst bei Gelegenheit der Reparatur festgestellt wurden und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
  4. 3.4.  Die Sache wird nach einem der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

4. Frist für die Ausführung der Reparatur

  1. 4.1.  Die Angaben von der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne beruhen auf

    Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes

    vereinbart.

  2. 4.2.  In Fällen nicht voraussehbarer und von der Motor- und

    Getriebeinstandsetzung Löhne nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

  1. Erweitertes Pfandrecht

    Der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
    Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

  2. Gewährleistungsrechte
  1. 6.1.  Die Gewährleistung der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne beträgt ein

    Jahr.

  2. 6.2.  Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur der Motor- und

    Getriebeinstandsetzung Löhne unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne Instandsetzungsarbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

7. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, die die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung

der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

8. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

IV. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail- Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@motor-getriebeinstandsetzung.de Die Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren. Kontakt:
    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8
    7694 Kehl am Rhein
    E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
    Tel.: 07851 / 795 79 40
    Fax: 07851 / 795 79 41
  2. Die Motor- und Getriebeinstandsetzung hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
  3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus dem Auftrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Motor- und Getriebeinstandsetzung Löhne.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).